Als Ärztin, die lange in einer Gemeinschaftspraxis gearbeitet hat, kenne ich die wichtige Arbeit der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner. Diese Arbeit ergänzt und vervollständigt die Arbeit der ÄrztInnen. Zur Arbeit als Ärztin gehört es auch, die Bedarfsabklärungen zu unterschreiben, die die Spitex vorlegen muss, damit ihre Leistungen von den Krankenkassen vergütet werden. Wenn es sich dabei um Leistungen handelt, die die Pflegefachpersonen der Spitex in Auftrag der Ärzte durchführen, wie etwa die Verabreichung von Medikamenten oder die Pflege einer Wunde, macht das Sinn.
Doch die Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner erbringen auch andere Leistungen. Sie leiten die Patienten im Umgang mit der Krankheit an, sie unterweisen die Angehörigen, damit sie einen Teil der Pflege selber erbringen können oder sie sind aktiv im Bereich der Prävention. Diese Leistungen gehören nicht in das Fachgebiet der Ärzte, sondern in jenes der Pflegefachpersonen. Sie haben dafür eine hochstehende Ausbildung abgeschlossen, die wir nicht haben. Mit ärztlicher Unterschrift verordnen wir hier also pflegerische Tätigkeiten, die wir eigentlich nicht oder nur teilweise beurteilen können. Für die Ärzte und Ärztinnen ist es ein unzeitgemässes und mühseliges Ritual, Spitexverordnungen zu unterschreiben, wenn sie nicht den diagnostisch-therapeutischen Bereich betreffen. Pflegefachpersonen haben das Fachwissen, selber zu beurteilen, welche pflegerischen Massnahmen bei welchen Patienten notwendig sind. Sie benötigen in diesem Bereich nicht meine „Erlaubnis“, diese Massnahmen durchzuführen.
Als SP-Nationalrätin liegt mir eine gesicherte und qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung für alle sehr am Herzen. Eine solche darf sich nicht an althergebrachten Standeshierarchien orientieren, sondern sollte den Beitrag aller beteiligten Fachpersonen optimal nutzen. Gerade in Randgebieten sind interprofessionelle Versorgungsmodelle ein Weg, die Bevölkerung zu betreuen. Interprofessionell heisst aber auch, dass die Fachpersonen auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Die Initiative „für die gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege“ ist ein wichtiger Schritt, dass die Pflege sich emanzipieren und ihre Verantwortung auch gegenüber den Krankenkassen übernehmen kann.
„Überparteiliches Komitee«Pflege weg vom Hilfsberuf»-parlamantarische Initiative «für die gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege».
